Dichtheitsprüfung Berlin Zehlendorf

Fachbetrieb zur Dichtheitsprüfung in Berlin Zehlendorf – Firma Schiffmann

Gar nicht so einfach durch den Dschungel der Gesetze durchzublicken, die sich auch immer wieder ändern. Das ist auch für die Dichtungsprüfung nicht anders. Wer ist eigentlich als Betreiber oder Eigentümer zu einer Dichtungsprüfung gesetzlich verpflichtet und wer kann sich noch Zeit lassen? Schiffmann Rohrrettung und Umweltschutz bietet Ihnen die Dichtungsprüfung für Berlin-Zehlendorf und klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Der Dichtungsprüfung kommt zum Schutz der Umwelt eine wesentliche Bedeutung zu. Wer seine Pflichten diesbezüglich nicht erfüllt, ein Schaden an Grund und Boden durch austretendes Abwasser verursacht, kann dafür haftbar gemacht werden. Private Eigentümer von Abwasseranlagen können sich grundsätzlich noch ein bisschen Zeit lassen. Hier besteht eine gesetzliche Pflicht zur Dichtungsprüfung erst zum 31.12.2015. Bis zu diesem Datum muss für bestehende Abwasseranlagen eine Dichtungsprüfung durchgeführt werden. Das gilt aber nur für bereits bestehende private Abwasseranlagen. Wer neu baut oder aber Umbaumaßnahmen durchführt, ist verpflichtet nach Abschluss der Bauarbeiten eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchführen zu lassen.

Dichtheitsprüfung nach DIN 1610 in Zehlendorf

Eigentümer industriell und gewerblich genutzter Anlagen sind seit Ende 2010 gesetzlich zur Dichtungsprüfung verpflichtet. Setzen auch Sie für Ihre Dichtheitsprüfung auf einen Fachbetrieb mit langjähriger Erfahrung. Schiffmann Rohrrettung und Umweltschutz Berlin-Zehlendorf führt für Sie die Dichtheitsprüfung von Leitungen und Schächten nach DIN EN 1610 durch. Zudem sind wir als zertifizierter Fachbetrieb berechtigt Trinkwasserleitungen nach DIN EN 80 zu prüfen und zu desinfizieren, wenn dies notwendig werden sollte. Weiterhin nehmen wir Dichtungsprüfungen für Abwassersammelgruben vor, die Fettabscheiderprüfung und die Ölabscheiderprüfung. Anschließend erhalten Sie einen Nachweis über die Dichtungsprüfung, die Sie bei der zuständigen Stadt oder Kommune vorlegen können.

Warten Sie nicht zu lange mit einer Dichtigkeitsprüfung ab

Für den privaten Bereich kommt der Hausanschlussprüfung eine wesentliche Bedeutung zu. Für Eigentümer privater Anlagen ist nicht nur der Umweltschutz ein Aspekt, sondern auch das eigene Eigentum. Tritt Abwasser aus den Leitungen aus, die auf dem Grundstück verlegt worden sind, kann das eigene Eigentum Schaden nehmen. Warten Sie besser nicht erst bis die Dichtheitsprüfung Pflicht geworden ist. Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch regelmäßige Dichtungsprüfungen vor austretendem Abwasser. Sollten nach der Dichtungsprüfung Schäden festgestellt werden, können Sie uns im Anschluss direkt mit der Kanalsanierung beauftragen. So vermeiden Sie größere Schäden, die Sie später weit mehr Geld kosten, als eine zeitnahe Kanalsanierung.